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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18   

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BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18 (https://dejure.org/2018,5276)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2018 - 1 B 1.18 (https://dejure.org/2018,5276)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 (https://dejure.org/2018,5276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung - und die Bezugnahme auf das Zulassungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spruchreife einer Anfechtungsklage

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16

    Anforderung an Berufungsbegründung bei asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 5 m.w.N. und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    In sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Verfahren (wie dem vorliegenden ausländerrechtlichen Verfahren) gelten insoweit die gleichen Maßstäbe wie in asylrechtlichen Verfahren (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 44.08

    Auslegung und Anwendung des § 124a Abs. 6 S. 3 und § 124a Abs. 3 S. 4

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Begründungsfrist eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf Bezug nimmt und hierdurch hinreichend zum Ausdruck bringt, dass und weshalb das Urteil weiterhin angefochten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 5 m.w.N. und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).
  • BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Der Berufungsführer genügt grundsätzlich seiner gesetzlichen Begründungspflicht, wenn er in der Berufungsbegründung an seiner in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend konkret erläuterten Auffassung festhält und zum Ausdruck bringt, dass er von den gegenteiligen Erwägungen des angefochtenen Urteils nicht überzeugt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 10 B 4.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Der Begriff der Spruchreife bringt zum Ausdruck, dass das Gericht verpflichtet ist, die auf der Grundlage seines Rechtstandpunkts entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände erschöpfend aufzuklären (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 und Beschluss vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 - USK 2011-76 = juris Rn. 32).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 -).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung (iudex a quo) auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 ).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung (iudex a quo) auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 ).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 -).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Der Begriff der Spruchreife bringt zum Ausdruck, dass das Gericht verpflichtet ist, die auf der Grundlage seines Rechtstandpunkts entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände erschöpfend aufzuklären (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 und Beschluss vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 - USK 2011-76 = juris Rn. 32).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Hierfür muss er zumindest eine bestimmte tatsächliche Feststellung, eine rechtliche Sachverhaltswürdigung oder eine allgemeine Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die dessen Urteil tragen, angreifen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.2018 - 1 B 1.18 - juris, m.w.N.; Senat, Urt. v. 13.02.2018 - 1 S 1468/17 - juris, und v. 21.07.2017 - 1 S 1240/16 - VBlBW 2017, 338).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 B 26.19

    Auslegung, völkerrechtskonforme; Elternnachzug; Elternteil; Familientrennung;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20

    Unzulässigkeit der Berufung gegen die Ablehnung eines Asylantrags mangels

    Die Berufungsbegründung muss substantiiert und konkret auf den einzelnen Fall bezogen sein (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, und vom 3.8.2016 - 1 B 79.16 -, juris Rn. 3) und grundsätzlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen anführen, weshalb das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschlüsse vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12, und vom 3.8.2016 - 1 B 79.16 -, juris Rn. 3), wobei sie sich jedoch nicht im Detail mit dem Gedankengang des angefochtenen Urteils auseinandersetzen muss (BVerwG, Beschluss vom 9.9.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3).

    Soweit der Berufungsführer im Zulassungsantrag bereits erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Frist des § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (BVerwG, Beschluss vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, 8) und seine Berufungsanträge formuliert (BVerwG, Beschluss vom 18.9.2013 - 4 B 41.13 -, juris Rn. 6).

    In diesem Fall muss aber aus der Begründung des Zulassungsantrags hinreichend zum Ausdruck kommen, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, 8, und vom 31. Juli 2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7).

    Zwar muss der Berufungsführer nicht im Einzelnen auf die Begründungserwägungen des angefochtenen Urteils eingehen (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 8, und vom 2.6.2005 - 10 B 4.05 -, juris Rn. 5).

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    [Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Auflage, § 124a Rdnr. 121 mit Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris, Rdnr. 8, und Beschluss vom 18.9.2013 - 4 B 41.13 -, juris, Rdnr. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.2020 - 10 LB 195/20 -, juris, Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen; zur Unzulässigkeit der Berufung bei fehlendem Antrag und fehlender Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.9.2018 - 1 A 118/18 -, juris].
  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Hierfür muss dieser zumindest eine bestimmte tatsächliche Feststellung, eine rechtliche Sachverhaltswürdigung oder eine allgemeine Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die dessen Urteil tragen, angreifen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urt. v. 13.02.2018 - 1 S 1468/17 -, juris Rn. 57; Urt. v. 28.03.2022 - 1 S 1265/21 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 14.02.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5; v. 12.04.2021- 1 B 18.21 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 B 40.18

    Hinderungsgründe für die Überstellung eines Asylbewerbers in einen anderen

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2018 - 2 LB 172/18

    Aufstockungsverfahren; Berufungsbegründung

  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 39.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 B 43.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 13.08.2018 - 1 B 24.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20

    Begriff des "Flüchtigseins" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin

  • BVerwG, 12.04.2021 - 1 B 18.21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung eines innerhalb einer mehrfach

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 450/20

    Windkraftanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; öffentliche Bekanntmachung;

  • BVerwG, 04.12.2018 - 1 B 82.18

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 1465/19

    Kein besonders schwer wiegendes Interesse an der Ausweisung eines Ausländers,

  • BVerwG, 28.01.2020 - 1 B 4.20

    Bedeutung einer Erkrankung hinsichtlich eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs.

  • BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 21.18

    Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen nach Bulgarien; Bestehen eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 18.21

    Entziehung oder Desertion einer Frau vom Nationaldienst in Eritrea;

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 452/20

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Bekanntmachung; Widerspruchsfrist

  • BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 23.18

    Abschiebungsverbot für anerkannte Flüchtlinge nach Bulgarien aufgrund des Drohens

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20

    Amnesty International; Ausreise, illegal; Baloch Republican Students

  • BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60

  • BVerwG, 22.08.2018 - 1 B 22.18

    Hinderungsgründe für die Überstellung eines Asylbewerbers in einen anderen

  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 26.18

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Überstellung

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 19.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 178/21

    Eritrea ; subsidiärer Schutz; Nationaldienst

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Verlustgrund für die äthiopische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 4 B 13.21

    Eritrea; Flüchtlingseigenschaft; Einberufung zum Nationaldienst; Beteiligung am

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 4 LB 246/19

    Albinismus; Asyl; wirtschaftliches Existenzminimum; Flüchtlingseigenschaft;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 4 B 17.21

    Asylrecht (Eritrea): Entziehung vom Militärdienst; illegale Ausreise und

  • OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19

    Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 4 LB 25/19

    Ruanda: Erfolgreiche Berufung; keine Vorverfolgung glaubhaft gemacht; keine

  • BVerwG, 03.04.2019 - 1 B 21.19

    Ausgehen von bestandskräftigen Ablehnung des Antrages auf Ausstellung einer

  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 6 A 415/19

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren eines Gehwegs; Ermessensreduzierung auf Null

  • BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19

    Darlegen des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wegen

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3121
OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,3121)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.02.2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,3121)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,3121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen in einem Verfahren zur Durchsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruchs; Grundsätze zur Entscheidung nach billigem Ermessen bei schuldhafter ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen in einem Verfahren zur Durchsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruchs; Grundsätze zur Entscheidung nach billigem Ermessen bei schuldhafter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zur Gewährleistung des Bewerbungsverfahrensanspruchs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz des im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers um ein Beförderungsamt muss der Dienstherr vor Aushändigung der Ernennungsurkunde an den/die erfolgreichen Bewerber eine angemessene Zeit zuwarten, um dem/den unterlegenen Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen, also einen Eilantrag zu stellen, Beschwerde zu erheben und gegebenenfalls eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle herbeizuführen.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 33 ff.).

    Eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs besteht nicht.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rdnr. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.2.2016 - 1 A 1235/15 -, juris, Rdnr. 36) Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass der Grundsatz der Ämterstabilität der Aufhebung der Ernennung der beförderten Konkurrenten auf Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht entgegensteht, wenn dieser daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, a.a.O.) Allerdings kann eine Ernennung, wenn sie gegen die Rechte des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verstößt, lediglich mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.

    Die Aufhebung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Vornahme scheidet aus, weil die mit der Ernennung verbundene Statusänderung jedenfalls ohne gesetzliche Grundlage nicht nachträglich ungeschehen gemacht werden kann.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a.a.O., juris-Rdnr. 39) Die fehlende Ämterstabilität steht dem Eintritt der Erledigung des vorliegenden Verfahrens aus den genannten Gründen nicht entgegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - 1 A 1235/15

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen vorherige Informations- und Wartepflichten

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Nachdem die Beigeladenen bereits ernannt sind, kann dem unterlegenen Antragsteller gerichtlicher Rechtsschutz nur noch im Wege der - als Primärrechtsschutz für etwaige Schadensersatzansprüche erforderlichen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.2.2016 - 1 A 1235/15 -, juris 2. Leitsatz sowie Rdnr. 38) - Anfechtungsklage gegen die Ernennung gewährt werden.

    Eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs besteht nicht.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rdnr. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.2.2016 - 1 A 1235/15 -, juris, Rdnr. 36) Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass der Grundsatz der Ämterstabilität der Aufhebung der Ernennung der beförderten Konkurrenten auf Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht entgegensteht, wenn dieser daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, a.a.O.) Allerdings kann eine Ernennung, wenn sie gegen die Rechte des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verstößt, lediglich mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zur Gewährleistung des Bewerbungsverfahrensanspruchs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz des im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers um ein Beförderungsamt muss der Dienstherr vor Aushändigung der Ernennungsurkunde an den/die erfolgreichen Bewerber eine angemessene Zeit zuwarten, um dem/den unterlegenen Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen, also einen Eilantrag zu stellen, Beschwerde zu erheben und gegebenenfalls eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle herbeizuführen.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 33 ff.).
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • BVerwG, 07.02.2007 - 1 C 7.06

    Angemessenheit einer Verteilung der Verfahrenskosten zwischen den Parteien nach

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 19/06

    Konkurrentenstreit bei der Beamtenbeförderung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zum anderen hätte selbst die - fallbezogen von der Antragsgegnerin nicht abgegebene - Zusicherung einer zukünftigen Beförderung des Antragstellers die von ihm begehrte einstweilige Anordnung auch deshalb nicht entbehrlich gemacht, weil es insoweit um eine Stelle ginge, auf die sich das streitgegenständliche Vergabeverfahren nicht bezieht und die ihrerseits erst nach einem auf sie ausgerichteten neuerlichen Verwaltungsverfahren besetzt werden darf.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, 3. Leitsatz sowie juris-Rdnr. 10, sowie Beschluss vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16

    Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zum anderen hätte selbst die - fallbezogen von der Antragsgegnerin nicht abgegebene - Zusicherung einer zukünftigen Beförderung des Antragstellers die von ihm begehrte einstweilige Anordnung auch deshalb nicht entbehrlich gemacht, weil es insoweit um eine Stelle ginge, auf die sich das streitgegenständliche Vergabeverfahren nicht bezieht und die ihrerseits erst nach einem auf sie ausgerichteten neuerlichen Verwaltungsverfahren besetzt werden darf.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, 3. Leitsatz sowie juris-Rdnr. 10, sowie Beschluss vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 27.03.1997 - 1 C 5.95

    Gebühren und Kosten - Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigterklärung in

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17

    EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • OVG Saarland, 23.12.2004 - 1 W 40/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2020 - 6 B 285/20
    vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 1 B 1/18 -, ZBR 2018, 321 = juris Rn. 3 m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2021 - 1 O 79/21

    Streitwertbemessung bei mehreren, wirtschaftlich identischen Streitgegenständen;

    Die aus Sicht der Klägerin ungerechtfertigte Belastung mit mehr als einem Klage- und Eilverfahren betrifft nicht die Bemessung des Streitwertes, sondern einen Aspekt, der nur im Rahmen der Kostenlastentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO hätte berücksichtigt werden können; danach kann bei der im Ermessen des Gerichts stehenden Kostenentscheidung im Falle beiderseitiger Erledigungserklärungen auch Berücksichtigung finden, ob und aus welchen Gründen ein Verfahrensbeteiligter das zur Erledigung führende Ereignis bewirkt hat (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 1 B 1/18 -, juris m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1965
VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,1965)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.01.2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,1965)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,1965)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Sofern nach dieser Gesamtabwägung das öffentliche Interesse an der Ausreise das Interesse des Ausländers am Verbleib in Deutschland überwiegt, wird der Ausländer ausgewiesen, andernfalls kommt eine Aufenthaltsbeendigung nach § 53 Abs. 1 AufenthG nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Rn. 22).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind neben den explizit in den §§ 54, 55 AufenthG aufgeführten Interessen aber noch weitere, nicht ausdrücklich benannte sonstige Bleibe- oder Ausweisungsinteressen denkbar (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Rn. 24).

    Die in § 53 Abs. 2 AufenthG genannten Umstände sollen sowohl zugunsten als auch zulasten des Ausländers wirken können und sind nach Auffassung des Gesetzgebers nicht als abschließend zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Rn. 25).

    Nur wenn der unionsrechtliche Maßstab strenger ist als derjenige, der durch den Gesetzgeber in § 53 Abs. 3 AufenthG festgelegt worden ist, bedarf § 53 Abs. 3 AufenthG nach allgemeinen Grundsätzen einer unionsrechtskonformen Auslegung, die angesichts der Weite der Tatbestandsmerkmale und des erkennbaren gesetzgeberischen Willens, europarechtlichen Maßstäben zu genügen, auch möglich ist (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Rn. 46).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Der mit der Ausweisung möglicherweise verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ist gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen (zu den Kriterien weiter insbesondere EGMR, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279 und vom 02. August 2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476; ausführlich Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG Vorb §§ 53-56 Rn. 95 ff.) mit Blick auf die erheblichen vom Aufenthalt des Antragstellers ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt.
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen einen jugendlichen Straftäter schließt die Verpflichtung zur Beachtung des Kindeswohls auch die Pflicht mit ein, seine Resozialisierung zu erleichtern (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 -, juris).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Der mit der Ausweisung möglicherweise verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ist gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen (zu den Kriterien weiter insbesondere EGMR, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279 und vom 02. August 2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476; ausführlich Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG Vorb §§ 53-56 Rn. 95 ff.) mit Blick auf die erheblichen vom Aufenthalt des Antragstellers ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt.
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Für all diese Personengruppen gilt der besondere aus Art. 12 der Daueraufenthaltsrichtlinie 2003/109/EG abgeleitete Maßstab, den der Gerichtshof der Europäischen Union auch auf Ausländer erstreckt hat, denen nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 -, Rn. 79, 86).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus (BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1997 - 1 C 17.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 41; vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 m.w.N. und zuletzt vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 -, Rn. 23).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus (BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1997 - 1 C 17.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 41; vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 m.w.N. und zuletzt vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 -, Rn. 23).
  • BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16

    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Eine solche Vertretungsanzeige allein könnte schon die Wirkung einer Bevollmächtigung entfalten, wenn keine besonderen Umstände Anlass dazu geben, die Bevollmächtigung des Rechtsanwalts in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105.84 -, BVerwGE 71, 20 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23/16 -, Rn. 13, juris).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus (BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1997 - 1 C 17.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 41; vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 m.w.N. und zuletzt vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 -, Rn. 23).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84

    Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist -

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18
    Eine solche Vertretungsanzeige allein könnte schon die Wirkung einer Bevollmächtigung entfalten, wenn keine besonderen Umstände Anlass dazu geben, die Bevollmächtigung des Rechtsanwalts in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105.84 -, BVerwGE 71, 20 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23/16 -, Rn. 13, juris).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 7.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 ZB 17.993

    Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Drogendelikten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08

    Gegenstandslosigkeit eines Bescheides über Abschiebungsverbote bei fehlender

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